Bill of Rights für zahnärztliche Patienten
Im Jahr 2009 veröffentlichte die American Dental Association (ADA) eine Erklärung zu den Rechten und Pflichten von Zahnärzten (Dental Patient Rights and Responsibilities, DPRR) , in der die berechtigten Rechte und Schutzmaßnahmen für alle Personen dargelegt wurden, die eine zahnärztliche Behandlung erhalten. Obwohl es sich hierbei nicht um „Rechte“ im rechtlichen Sinne des Wortes handelt, wurden sie geschaffen, um eine gemeinschaftliche, gut verständliche Beziehung zwischen Patient und Zahnarzt zu gewährleisten.
Die DPRR-Erklärung kann je nach Bundesstaat variieren, wobei einige einen größeren Schutz bieten als andere. Als Rahmen für die ethische Versorgung können die ADA-Richtlinien in vier grundlegende Komponenten zu Patientenrechten unterteilt werden .
Inhaltsverzeichnis
Ihr Recht zu wählen
In ihren Leitlinien behauptet die ADA, dass Sie das Recht haben, Ihren eigenen Zahnarzt zu wählen. Auch wenn das offensichtlich erscheint, war dies nicht immer der Fall. In der Vergangenheit wurde Menschen häufig die Behandlung verweigert, wenn sie an bestimmten Krankheiten wie HIV litten. Da nun Verfahren zur Infektionsprävention eingeführt wurden,1Eine solche Diskriminierung gilt als rechtswidrig.
Dasselbe gilt, wenn ein Zahnarzt Sie aufgrund Ihrer Rasse, sexuellen Orientierung oder aus anderen diskriminierenden Gründen an einen anderen Ort überweist. Ein Zahnarzt kann Sie jedoch überweisen, wenn:
- Im Terminkalender ist kein Platz und Sie benötigen sofortige Pflege
- Ein Eingriff liegt weit außerhalb der zahnärztlichen Praxis
- Eine bestimmte Versicherung oder Zahlungsart wird vom Büro nicht akzeptiert
Ihr Recht auf vollständige Information
Als Patient haben Sie das Recht zu erfahren, wer Sie behandelt und was eine verordnete Behandlung beinhaltet.
Ärzte und Zahnärzte hatten in der Vergangenheit oft eine paternalistische Rolle; Sie haben dir gesagt, was du tun sollst, und du hast es getan. Nicht mehr. Heutzutage hat jeder, der sich einer zahnärztlichen Behandlung unterzieht, das Recht auf vollständige Offenlegung aller Informationen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können . Das beinhaltet:
- Das Recht, die Ausbildung und Ausbildung des Zahnarztes und des zahnärztlichen Teams zu erfahren
- Das Recht auf eine vollständige Erläuterung des Zwecks, der Ziele und der Risiken aktueller und zukünftiger Verfahren
- Das Recht, Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten
- Das Recht, im Voraus zu erfahren, wie hoch die voraussichtlichen Behandlungskosten sein werden
Ihr Recht auf Fürsorge
Die ADA schreibt vor, dass Sie als Patient ein Recht auf „angemessene Vorkehrungen für zahnärztliche Versorgung und Notfallbehandlung“ haben. Dies bedeutet nicht, dass der Zahnarzt rund um die Uhr verfügbar sein oder an Eingriffen teilnehmen muss, für die er oder sie möglicherweise nicht qualifiziert ist.
Vor diesem Hintergrund fügt die ADA hinzu, dass Sie das Recht haben, „jedes Mal, wenn Sie eine Zahnbehandlung erhalten, einen Zahnarztbesuch zu vereinbaren“. Die Interpretation hierfür variiert je nach Bundesland. In einigen Bundesstaaten ist es beispielsweise erforderlich, dass Sie einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen, auch wenn Sie nur zur Zahnreinigung gehen. Andere Staaten sind in ihren Vorschriften laxer.
Zusätzlich zum Zugang behauptet die ADA Folgendes:
- Sie haben das Recht auf eine rücksichtsvolle, respektvolle und sichere Behandlung.
- Sie haben das Recht, jeden Teil Ihrer Behandlung anzunehmen, aufzuschieben, abzulehnen oder anzufechten.
- Sie haben das Recht, nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten zu fragen (auch wenn ein Zahnarzt dies ablehnen kann, wenn diese schädlich oder experimentell sind oder im Widerspruch zu den vorgeschriebenen Zahnarztpraxen stehen).
Ihr Recht auf Privatsphäre
Die Schweigepflicht des Patienten ist Ihnen stets wichtig, unabhängig davon, ob Sie einen Zahnarzt oder einen Arzt aufsuchen. Das bedeutet, dass alles rund um Ihre Pflege gemäß dem Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) mit größtmöglicher Vertraulichkeit behandelt und verwaltet werden muss .
HIPAA wurde 1996 verabschiedet, um die Verwendung, Sicherheit und Vertraulichkeit der Gesundheitsinformationen einer Person zu schützen.2
Im Großen und Ganzen schreibt HIPAA vor, dass Zahnärzte die Gesundheitsinformationen eines Patienten nur an die folgenden Stellen weitergeben dürfen:
- Der behandelte Patient
- Jede Gruppe oder Einzelperson, die an der Behandlung, Bezahlung oder Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit dem spezifischen zahnärztlichen Eingriff beteiligt ist (einschließlich Versicherung)
- Jeder, für den der Patient eine formlose Einwilligung erteilt hat (z. B. ein Familienmitglied)
Es gelten weitere Ausnahmen. Bestimmte Landesgesetze sind sogar noch strenger und erfordern eine formelle, schriftliche Zustimmung und andere Einschränkungen.
Ihr Recht, Ihre zahnärztlichen Unterlagen zu erhalten
Vertraulichkeit ist nicht das Einzige, was HIPAA schützt. Nach dem Gesetz haben Sie das Recht, eine vollständige Kopie Ihrer zahnärztlichen Unterlagen anzufordern und zu erhalten. Das Original erhalten Sie jedoch nicht. Diese müssen vom Anbieter gepflegt und gesichert werden.
Darüber hinaus kann Ihnen ein Zahnarzt eine Kopie Ihrer Unterlagen nicht verweigern, wenn Sie die von Ihnen erhaltenen Leistungen nicht bezahlt haben. Auf Wunsch können sie jedoch eine Gebühr für die Erstellung und den Versand der Unterlagen erheben.